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   LAG Nürnberg, 18.03.2013 - 6 Ta 16/13   

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https://dejure.org/2013,83505
LAG Nürnberg, 18.03.2013 - 6 Ta 16/13 (https://dejure.org/2013,83505)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 18.03.2013 - 6 Ta 16/13 (https://dejure.org/2013,83505)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 18. März 2013 - 6 Ta 16/13 (https://dejure.org/2013,83505)
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  • LAG Nürnberg, 16.09.2011 - 4 Sa 297/10

    Kündigung wegen ständiger Querelen mit Vorgesetzten bis hin zur gerichtlichen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.03.2013 - 6 Ta 16/13
    Beschluss: 1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 11.06.2012 - Az. 1 Ca 1290/09 und 4 Sa 297/10 - wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.

    Das Landesarbeitsgericht Nürnberg, bei dem das Verfahren unter dem Aktenzeichen 4 Sa 297/10 geführt wurde, hat die von beiden Parteien eingelegten Berufungen aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31.08.2011 mit Urteil vom 16.09.2011 zurückgewiesen (Bl. 390 ff. d.A.).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.03.2013 - 6 Ta 16/13
    Einen Anspruch darauf, dass jeder einzelne Vortrag oder jedes Rechtsargument in den Gründen des Urteils gesondert bewertet wird, kennt die Prozessordnung nicht (BVerfG vom 08.07.1997, 1 BvR 1621/94; BVerfG vom 17.04.2012, 1 BvR 3071/10, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.03.2013 - 6 Ta 16/13
    Daher ist davon auszugehen, dass das Gericht diese Rechtsäußerungen zur Kenntnis genommen und für den Erlass der Entscheidung berücksichtigt hat (so schon BVerfG vom 15.04.1980, 1 BvR 1365/78, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 17.04.2012 - 1 BvR 3071/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.03.2013 - 6 Ta 16/13
    Einen Anspruch darauf, dass jeder einzelne Vortrag oder jedes Rechtsargument in den Gründen des Urteils gesondert bewertet wird, kennt die Prozessordnung nicht (BVerfG vom 08.07.1997, 1 BvR 1621/94; BVerfG vom 17.04.2012, 1 BvR 3071/10, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hamburg, 18.06.2012 - 4 Ta 14/12

    Rechtsanwaltsvergütung - Kostenfestsetzung - Einrede der Schlechterfüllung -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.03.2013 - 6 Ta 16/13
    Es entspricht ganz herrschender Auffassung, dass die Festsetzung vorzunehmen ist, wenn die Einwendungen auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkten Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig oder erkennbar halt- oder substanzlos sind (vgl. z.B. LAG Rheinland-Pfalz vom 27.03.2012, 9 Ta 57/12, LAG Hamburg vom 18.06.2012, 4 Ta 14/12, jeweils zitiert nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. 2012, § 11 Rn. 141 f.; Bischof u.a., RVG, 5. Aufl. 2013, Rn. 72 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, § 11 RVG Rn. 57, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2012 - 9 Ta 57/12

    Rechtsanwaltsvergütung - Festsetzungsverfahren - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.03.2013 - 6 Ta 16/13
    Es entspricht ganz herrschender Auffassung, dass die Festsetzung vorzunehmen ist, wenn die Einwendungen auch bei äußerst zurückhaltender summarischer Prüfung unter keinem vernünftigen Gesichtspunkten Bestand haben können, weil sie erkennbar unrichtig oder erkennbar halt- oder substanzlos sind (vgl. z.B. LAG Rheinland-Pfalz vom 27.03.2012, 9 Ta 57/12, LAG Hamburg vom 18.06.2012, 4 Ta 14/12, jeweils zitiert nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. 2012, § 11 Rn. 141 f.; Bischof u.a., RVG, 5. Aufl. 2013, Rn. 72 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, § 11 RVG Rn. 57, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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